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May 16, 2023

Steuerbescheid 2022/03: vorläufige Anti

Veröffentlicht am 16. August 2022

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Diese Veröffentlichung ist verfügbar unter https://www.gov.uk/ Government/publications/trade-remedies-notices-anti-dumping-duty-on-certain-aluminium-extrusions-from-china/taxation-notice-202203-provisional -Antidumpingzoll auf bestimmte Aluminiumstrangpresserzeugnisse mit Ursprung in China

Diese Mitteilung wurde ursprünglich am 16. August 2022 veröffentlicht.

Diese öffentliche Bekanntmachung wird vom Außenminister gemäß Abschnitt 15 (5)(a) und (b) von Anhang 4 des Taxation (Cross-border Trade) Act 2018 („das Gesetz“) veröffentlicht.

Die öffentliche Bekanntmachung bezieht sich auf bestimmte aus China stammende Aluminium-Strangpressprodukte („die Waren“). Die Ware wird wie folgt beschrieben:

Die Waren werden gemeinhin als „Aluminiumstrangpresserzeugnisse“ bezeichnet und beziehen sich auf ihr gebräuchlichstes Herstellungsverfahren, auch wenn sie auch durch andere Produktionsverfahren wie Walzen, Schmieden oder Gießen hergestellt werden können.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung wird die Entscheidung des Außenministers wirksam, die vorläufige positive Entscheidung der Trade Remedies Authority (TRA) zu akzeptieren, in der festgestellt wurde, dass die Waren im Vereinigten Königreich gedumpt werden und der britischen Industrie Schaden zugefügt haben oder verursachen, und vorläufige Maßnahmen anzuwenden („die vorläufigen Maßnahmen“).

Die Empfehlung der TRA lautete:

Alle Importeure der Waren sind daher verpflichtet, eine Garantie gemäß dieser Empfehlung und den Vorschriften gemäß Abschnitt 6 von Anhang 6 des Gesetzes zu leisten. Während der Dauer der vorläufigen Abhilfe ist die Gewährleistung erforderlich. Der vorläufige Rechtsbehelf endet in 6 Monaten; oder wenn eine endgültige Abhilfe umgesetzt wird, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

Für jene die:

Der Bereich „Öffentliche Akten“ auf der Website der TRA wird regelmäßig mit Informationen zu dem Fall aktualisiert. Interessierte Parteien können dies nutzen, um ihr Verständnis für die Untersuchung zu erhöhen. Die TRA veröffentlichte am 20. Mai die Stellungnahme zu den wesentlichen Fakten zu diesem Fall. Die TRA wird dem Außenminister vor Abschluss der Untersuchung eine endgültige Entscheidung vorlegen. Alternativ können Sie sich unter folgender E-Mail-Adresse an die Trade Remedies Authority wenden, um Fragen zu stellen: [email protected].

Der geschätzte Antidumpingzoll für die Waren ist in Anhang 1 angegeben, es sei denn, die Unternehmen sind nicht kooperierende Exporteure und in Anhang 2 aufgeführt. Der geschätzte Antidumpingzoll für Waren, die von den in Anhang 2 aufgeführten Unternehmen hergestellt werden, beträgt entsprechende Nichtkooperationsrate.

Um sich für den geschätzten Antidumpingbetrag zu qualifizieren, der für Waren gilt, die von einem in den Anhängen 1 und 2 genannten ausländischen Exporteur hergestellt werden, muss bei der Einfuhr der Waren dem HMRC eine gültige Handelsrechnung mit einer beigefügten Erklärung vorgelegt werden. Der Wortlaut der Erklärung ist in Anlage 4 wiedergegeben.

Wird keine Rechnung vorgelegt oder die Erklärung nicht abgegeben, gilt als geschätzter Antidumpingbetrag für die Waren ein Restsatz von 128,17 % („der Restbetrag“).

Die in den Anhängen 1 und 2 angegebenen Sätze der geschätzten Antidumpingbeträge gelten für die Waren, die beschrieben oder unter einem Warencode importiert werden, der in der Tabelle unten mit dem Titel „Warencodes des UK Global Tariff, für die der geschätzte Antidumpingbetrag gilt“ angegeben ist.

Waren mit einem Gewicht pro Meter über 14 kg/m sind in den vorläufigen Maßnahmen enthalten, es sind jedoch zusätzliche Codes erforderlich, um diese zu verfolgen, bis am Ende der Untersuchung eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Diese Codes müssen verwendet werden und sind in Anhang 3 zu finden.

Die Waren umfassen Folgendes nicht:

Strangpressprofile mit einem maximalen Querschnittsdurchmesser von mehr als 310 mm sind ebenfalls von den vorläufigen Maßnahmen ausgenommen. Die Warennummern der Waren, die von den vorläufigen Maßnahmen ausgenommen sind, finden Sie in Anhang 3.

Diese öffentliche Bekanntmachung tritt am 17. August 2022 in Kraft und der geschätzte Antidumpingbetrag gilt.

Für Warenimporte von chinesischen Unternehmen, die an der TRA-Untersuchung mitgearbeitet haben („kooperierende Unternehmen“), gilt ein geschätzter Antidumpingbetrag zwischen 9,50 % und 22,35 %. Die kooperierenden Unternehmen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Für die Einfuhren der Waren von allen anderen chinesischen Exporteuren, einschließlich nicht kooperierender Unternehmen, gilt ein geschätzter Antidumpingsatz von 128,17 %.

Waren mit einem Gewicht pro Meter über 14 kg/m sind in den vorläufigen Maßnahmen enthalten, es sind jedoch zusätzliche Codes erforderlich, um diese zu verfolgen, bis am Ende der Untersuchung eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Die folgende Erklärung muss von einem Beamten des Unternehmens, das die gültige Handelsrechnung ausstellt und dessen Name und Funktion identifizierbar ist, ausgefüllt, datiert und unterzeichnet werden:

„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass die in dieser Rechnung aufgeführte [Menge] der für den Export in das Vereinigte Königreich verkauften [Waren] von [Name und Adresse des Unternehmens] ([TAP-Zusatzcode]) in [Land] hergestellt wurde. Ich erkläre, dass die in dieser Rechnung gemachten Angaben vollständig und richtig sind.

Datum:

Unterschrift:

Name gedruckt):"

Hinweis: Wird keine Rechnung vorgelegt oder die Erklärung nicht abgegeben, gilt als Restbetrag der für die Ware geltende Zollbetrag.

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